Unbekannte hatten Zugang zu 14 Mio. Kundendatensätzen einer Elasticsearch-Instanz der Conrad Elektronic Gruppe. Die Datensätze umfassen Postadressen, teilweise E-Mail-Adressen bzw. Fax- und Telefonnummern und bei knapp 20 % der betroffenen Datensätze auch IBANs.
Der EuGH hat in einem weitreichenden Urteil die Verwendung von Cookies bewertet. Es liegt demnach keine wirksame Einwilligung des Internetnutzers in das Speichern von Cookies vor, wenn der Webseitenbetreiber ein Ankreuzkästchen mit voreingestellten Häkchen verwendet.
Der EuGH hat Webseitenbetreibern bei „Gefällt mir“-Buttons strengere Vorgaben auferlegt. Durch die Einbindung von Social-Plugins kann eine gemeinsame Verantwortlichkeit des Webseitenbetreibers mit Facebook begründet werden.