Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwei Entscheidungen getroffen, die die Arbeit der Aufsichtsbehörden wesentlich erleichtern und damit die Sanktionspraxis vorantreiben können.
357 Bußgeldbescheide ergingen von deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden im Jahr 2023. Das höchste davon im siebenstelligen Betrag gegen ein unbekanntes Unternehmen. Sowohl die Anzahl der deutschen Bußgeldbescheide, als auch die Gesamthöhe verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr.
Das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht prüft aktuell Apps und Webseiten auf ihre Konformität in Datenschutzangelegenheiten. Es achtet dabei besonders auf die Consent- Banner („Cookie“-Bannern) der Seiten.
Opfer von Cyberkriminalität haben nach dem EuGH Grundsatzurteil nun Anspruch auf immateriellen Schadensersatz. Außerdem tragen Unternehmen die Beweislast.
Der EuGH bestätigt die Haftung von Unternehmen bei fahrlässig oder vorsätzlich begangenen Datenschutzverstößen, auch wenn diese nicht nicht direkt mit einer Leitungsperson verknüpft sind.
453 Bußgeldbescheide ergingen von deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden im Jahr 2022. Das höchste davon wurde mit 1,9 Mio. EUR gegen die BREBAU GmbH verhängt. Außerdem wurden insgesamt 21.170 Datenpannen gemäß Art. 33 DSGVO gemeldet. Obwohl sich die Anzahl der deutschen Bußgeldbescheide verringerte, stieg die Gesamthöhe der Bußgelder im Vergleich zum Vorjahr.
373 Bußgeldbescheide haben die deutschen Landesdatenschutzbehörden im Jahr 2021 ausgestellt. Das höchste davon wurde mit 901 Tsd. EUR gegen Vattenfall verhängt. Außerdem wurden insgesamt 13.890 Datenpannen gemäß Art. 33 DSGVO gemeldet. Sowohl die Gesamthöhe der deutschen Bußgelder als auch die Anzahl der Datenpannenmeldungen fiel weit hinter das Vorjahr zurück.
Der Bundesrat hat am 28. Mai das „Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ (TTDSG) beschlossen. Es soll zum 1. Dezember 2021 in Kraft treten. Wir geben einen Überblick.