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Sicherheitslücke
Gerichtsurteil
DSGVO

DSGVO-Briefing

DSGVO-Briefing
Datum03. November 2026

Der EU-Rat hat seine Verhandlungsposition zum Daten-Omnibus beschlossen. Das Landgericht Frankfurt bekräftigt die Haftung von Betreibern von Social Media für Fake-Profile und betrügerische Werbung, während das Verwaltungsgericht Düsseldorf betont, dass IP-Adressen als Einwilligungsnachweis für E-Mail-Werbung nicht ausreichen. Mehrere PHP-Schwachstellen betreffen bis zu 70% des Internets.

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Als Einwilligungsnachweis zur E-Mail-Werbung reichen IP-Adressen nicht aus.

Ein Empfänger von E-Mail-Werbung hatte sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschwert: Er habe keine Einwilligung erteilt. Das werbende Unternehmen klagte gegen eine daraufhin ausgesprochene Verwarnung und legte zur Dokumentation der behaupteten Einwilligung nur die E-Mail-Adresse, eine IP-Adresse mit Zeitstempel für die Anmeldung sowie eine weitere IP-Adresse mit Zeitstempel für die Bestätigung im Double-Opt-In-Verfahren vor.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage des Unternehmens im Juli ab. Die Verwarnung ist demnach rechtmäßig, da das Unternehmen seiner Nachweispflicht aus Art. 7 Abs. 1 DSGVO nicht ausreichend nachkam.

Die Daten belegten weder einen Bezug zum Beschwerdeführer noch den Inhalt der übermittelten Daten. Eine IP-Adresse ist einem Anschluss zuzuordnen, nicht einer Person. Der Verantwortliche konnte die Einwilligung nicht beweisen, also gilt sie als nicht erteilt. Das Gericht sah die Verwarnung als mildeste Methode an.

Social Media-Plattformbetreiber haften unmittelbar für dort veröffentlichte Fake-Profile und betrügerische Werbung.

Ein Betreiber eines Finanzportals und dessen Geschäftsführer klagten gegen einen großen Social Media-Konzern. Dritte hatten auf dessen Plattformen zahlreiche Fake-Profile und Werbeanzeigen erstellt. Dabei wurden Name und Bild des Geschäftsführers sowie die Marken des Unternehmens missbraucht, um Nutzer in betrügerische Investment-Gruppen zu locken.

Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte den Plattformbetreiber im September zur Unterlassung und Auskunft. Außerdem stellte es eine Schadensersatzpflicht fest. Die Richter entschieden, dass der Betreiber nicht nur als neutraler Vermittler (Host-Provider) agiert, sondern durch Algorithmen und Werbesysteme eine aktive Rolle bei der Inhaltsverbreitung spielt. Daher kann er sich nicht auf das Haftungsprivileg des Digital Services Act (DSA) berufen und haftet unmittelbar für die Rechtsverletzungen.

Der Digital-Omnibus: EU-Rat will KI-Training auf berechtigtes Interesse stützen lassen.

Am 21. Oktober beschloss der Rat der Europäischen Union seine Verhandlungsposition für den geplanten Daten-Omnibus. Die geplanten Änderungen sind noch nicht noch nicht rechtskräftig.

Die Position des Rats sieht aktualisierte Regeln zur Pseudonymisierung personenbezogener Daten vor, die die bestehenden Definitionen ergänzen und es Unternehmen einfacher machen sollen, DSGVO-konform zu agieren.

Die Nutzung von personenbezogenen Daten zum Training von KI soll nun auch auf Basis des berechtigten Interesses möglich sein – egal, ob pseudonymisiert oder nicht. Ein Widerspruchsrecht soll jedoch weiterhin bestehen.

Außerdem plant man, die Ausnahmen bei der Einwilligungspflicht zur Cookie-Speicherung zu erweitern. Diese sollen dem Rat zufolge beispielsweise greifen, wenn die abgelegten Cookies für eine Dienstleistung oder den Schutz des Nutzer-Endgeräts notwendig sind.

php2shell: 3 Sicherheitslücken legten Teile des Internets lahm.

Das PHP-Projekt veröffentlichte am 21. Oktober Notfall-Updates für zwei kritische Schwachstellen im Kern von PHP. Beide erlauben Remote Code Execution (RCE) ohne Authentifizierung und Anmeldung. Behörden, Kliniken und Universitäten weltweit nahmen ihre Webseiten vom Netz, noch bevor viele Server gepatcht waren. Kurz darauf wurde eine dritte, bis heute nicht gepatchte Schwachstelle bekannt.

Die PHP-Skriptsprache läuft auf ca. 70 Prozent aller Webseiten. So bauen Wikipedia, Etsy, Tumblr und diverse Content-Management-Systeme wie WordPress, Joomla, Drupal und MediaWiki darauf. Eine Lücke im Kern trifft also einen Grundbaustein des Internets.

In einem ausführlichen Bericht haben wir genauer über die Schwachstellen berichtet und helfen Ihnen dabei, sie zu beseitigen. Mehr dazu hier.

Quellen