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DSGVO-Briefing

DSGVO-Briefing
Datum07. September 2026

Die Ransomware-Gruppe „Rhysida“ bekennt sich zum Angriff auf die Berliner Verwaltung und leakt ihre Beute. Währenddessen stellt die EU ChatGPT unter verschärfte Beobachtung des Digital Services Act.

Ransomware-Hacker veröffentlichen sensible Daten aus Berliner Verwaltungssystemen.

Seit unserem letzten Bericht über die Attacke auf die Berliner Senatsverwaltung, die diese zur tagelangen Abschaltung ihrer Systeme zwang, hat sich viel getan. Nachdem zunächst am 24. August bestätigt wurde, dass die Systeme wieder vollständig in Betrieb waren, bekannte sich die „Rhysida“-Ransomware-Gruppierung zu dem Angriff.

Die Hacker verlangten ein Lösegeld von 30 BTC für 5,79 TB gestohlener Daten. Die Verwaltung wurde deutlich: Man weigerte sich, zu zahlen, bestätigte aber den vermutlichen Abfluss von Daten vom 7. bis 12. August 2026.

Nachdem die von „Rhysida“ gesetzte Frist verstrich, veröffentlichten die Angreifer ihre Beute tatsächlich. Die nun für jeden herunterladbaren Informationen umfassen 1,4 Mio. Dateien. Betroffen sind neben KRITIS-Daten (u.a. der Berliner Wasserverwaltung) auch Passwörter und andere Zugangsdaten im Klartext sowie je über 5.000 Personal- und Disziplinarakten. Auch Führungsinformationen, personenbezogene Daten von 12.076 Menschen, 16.963 Mail-Adressen, 148 IBANs, Gerichtsdokumente, Bundestagsprotokolle, möglicherweise Dokumente mit Staatsgeheimnissen, Pass- und Ausweiskopien, Verträge, Finanzdaten und noch einige mehr sind jetzt öffentlich.

Als Einfallstor diente den Tätern offenbar die Bezirksverwaltung Berlin Mitte – dies soll die Sprecherin der Senatsverwaltung der Bild-Redaktion gegenüber bestätigt haben. Weitere Details zum Ablauf der Attacke sind bisher aber nicht bekannt.

Erstfall bei einer KI: EU stellt ChatGPT unter verschärfte Beobachtung.

Seit dem 31. August 2026 gelten für ChatGPT (aber auch für Reddit und die Spieleplattform Roblox) in der Europäischen Union verschärfte Regeln. ChatGPT steht nun wie viele Social Media-Plattformen unter der Beobachtung des Digital Services Act (DSA). ChatGPT wird hierfür als „sehr große Suchmaschine“ eingestuft.

Dies bedeutet, dass mögliche Risiken – beispielsweise für die mentale und körperliche Gesundheit ihrer Nutzer, aber auch für die potentielle Verbreitung verbotener Inhalte – strenger bewertet werden müssen. Besonders die Nutzung durch Minderjährige steht dabei im Fokus, doch auch die Möglichkeit, Wahlen zu beeinflussen, ist wichtig.

Die Regelung bedeutet auch, dass die EU-Kommission mehr Optionen zur Prüfung und Durchsetzung ihrer Vorgaben hat. Ergeben sich dabei Mängel, kann dies zu hohen Bußgeldern für betroffene Unternehmen führen.

Quellen