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Datenschutz Glossar

Schadensersatz

Unter Schadensersatz ist eine Entschädigung für materielle oder immaterielle Schäden zu verstehen, die Personen aufgrund von Datenschutzverletzungen erleiden. Ein Schaden ist als jeder Nachteil im Sinne einer unfreiwilligen Einbuße geschützter Rechtsgüter zu definieren. Die DSGVO regelt in Art. 82 die Haftung und das Recht auf Schadensersatz. Für den Schaden aufzukommen haben demnach der Verantwortliche bzw. der Auftragsverarbeiter. Verantwortlich nach dieser Regelung ist dabei derjenige, der den Schaden zu verschulden hat oder dafür einzustehen hat.

Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche

Nach der überwiegend vertretenen Auffassung der Rechtsprechung bedarf es eines konkreten Schadens, um anspruchsberechtigt zu sein. Insofern genügt eine reine Datenschutzverletzung nicht. Es muss vielmehr ein hinreichend spezifischer Nachteil vorliegen, welcher vom Kläger im Zweifel gerichtlich nachzuweisen ist.

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