Personenbezogene Daten dürfen nur unter Vorliegen einer spezifischen Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Artikel 6 Abs. 1 DSGVO regelt, unter welchen Voraussetzungen die Verarbeitung vollzogen werden darf.
In der DSGVO sind verschiedene Rechtsgrundlagen gelistet, beispielsweise die Verarbeitung nach vorheriger Einwilligung, nach dem Schließen eines Vertrages oder die Vorlage einer gesetzlich normierten Rechtsgrundlage.