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Datenschutz Glossar

Pseudonymisierung

Die „Pseudonymisierung" ist nach Art. 4 I Nr. 5 DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, die das Zuordnen der Daten zu einer spezifischen betroffenen Person ohne Zuhilfenahme zusätzlicher Informationen unmöglich macht. Diese Informationen müssen gesondert aufbewahrt werden. Außerdem sind technische und organisatorische Maßnahmen notwendig, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Verfahren der Pseudonymisierung

Bei dem Vorgang der Pseudonymisierung werden also Originaldaten durch Pseudonyme ersetzt. Die originalen Daten werden allerdings auf einem dedizierten Server gespeichert. Im Rahmen der Pseudonymisierung werden beispielsweise Studenten Matrikelnummern zugeordnet, die dafür sorgen, dass diese gegenüber Professoren und Korrektoren anonym bleiben, trotzdem aber noch zugeordnet werden können.

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