Als natürliche Person bezeichnet man den lebenden Menschen als Rechtssubjekt. Er ist Träger von Rechten und Pflichten nach §§ 1 ff. BGB.
Die DSGVO gilt für personenbezogene Daten, die sich auf eine natürliche Person beziehen. Dies gilt unabhängig der Tatsache, dass es sich um eine europarechtliche Verordnung handelt, für alle lebenden Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft. Auf verstorbene Personen findet die DSGVO gem. Erwägungsgrund 27 keine Anwendung.