Die Meldepflicht bezieht sich auf die Verpflichtung von Organisationen, bestimmte Datenschutzverletzungen bei den Aufsichtsbehörden zu melden. Gemäß Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme von Datenschutzverletzungen, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben, eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde vornehmen.
Die Meldung muss eine Beschreibung der Art der Verletzung, der Anzahl und der Kategorien der betroffenen Personen sowie der ergriffenen und geplanten Maßnahmen zur Behebung der Verletzung enthalten.
Die Meldepflicht dient dazu, die Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu fördern und sicherzustellen, dass die Aufsichtsbehörden schnell reagieren können, um das Risiko für die betroffenen Personen zu minimieren.