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Datenschutz Glossar

Marktortprinzip

Das Marktortprinzip bezieht sich auf die Anwendung von Steuergesetzen im grenzüberschreitenden Handel. Es besagt, dass die Steuern und Abgaben im Land des Verbrauchs zu zahlen sind, unabhängig vom Land des Verkäufers oder Dienstleisters. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen, das in einem anderen Land Waren oder Dienstleistungen verkauft, die dortigen Steuergesetze einhalten und Steuern an das Land des Verbrauchs zahlen muss. Das Marktortprinzip ist ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Steuerhinterziehung im internationalen Handel.

Marktortprinzip und DSGVO

Das Marktortprinzip spielt auch im Kontext der DSGVO eine Rolle. Unternehmen, die in der EU tätig sind oder personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, müssen die DSGVO einhalten, unabhängig davon, wo sich das Unternehmen befindet. Das bedeutet, dass Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, die Anforderungen der DSGVO erfüllen müssen, auch wenn sie außerhalb der EU ansässig sind. Das Marktortprinzip gewährleistet somit, dass die Datenschutzstandards auch für internationale Unternehmen gelten, die in der EU Geschäfte machen.

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