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Datenschutz Glossar

Juristische Person

Unter einer juristischen Person sind Personenvereinigungen oder Vermögensmassen mit bestimmter Zweckrichtung zu verstehen. Sie verfügen über eine eigene Rechtspersönlichkeit und können am Rechtsverkehr rechtlich bindend teilnehmen. Ihnen obliegt jedoch keine eigenständige Handlungsfähigkeit, sodass es zur Vertretung natürlicher Personen bedarf. Juristische Personen treten in Privatrechtsform auf oder können als juristische Person des öffentlichen Rechts formiert sein.

Juristische Personen und die DSGVO

Im Kontext der DSGVO erhalten sie keinen eigenständigen Schutz. Sinn und Zweck der DSGVO ist die Sicherung der Datenverarbeitung natürlicher Personen. Insofern ist der Anwendungsbereich auf natürliche Personen beschränkt und entfaltet keine Geltung für juristische Personen. Erwägungsgrund 14 der DSGVO stellt klar, dass die Verordnung insbesondere nicht für Name, Rechtsform oder Kontaktdaten einer juristischen Person gilt.

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