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Datenschutz Glossar

Empfänger

Ein Empfänger im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihm um einen Dritten handelt oder nicht.

Pflichten des Empfängers

Der Empfänger darf die personenbezogenen Daten nur für die in der Datenschutzerklärung angegebenen Zwecke verarbeiten, es sei denn, der Betroffene hat der Verwendung zu anderen Zwecken zugestimmt oder es ist anderweitig gesetzlich zulässig. Zudem muss der Empfänger angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten und die Rechte der betroffenen Person zu schützen.

Rechtliche Grundlage

Die Definition findet sich in Art. 4 Abs. 9 DSGVO.

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