Zu Drittstaaten im Sinne der DSGVO zählen jegliche Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören alle EU-Mitgliedsstaaten sowie Liechtenstein, Norwegen und Island.
Drittländer sind nicht an die DSGVO gebunden. Daher müssen für einen rechtmäßigen Datenaustausch mit ihnen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Hierbei sind insbesondere die Bestimmungen der Art. 44 bis 50 DSGVO zu beachten.