Die Datenschutz-Grundverordnung ist das zentrale Datenschutzgesetz der Europäischen Union, das seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gilt. Die Verordnung löste die bisherigen nationalen Datenschutzgesetze ab und schuf erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Europa.
Die DSGVO schützt ausschließlich natürliche Personen - also Menschen. Juristische Personen wie Unternehmen, Vereine oder Behörden fallen nicht unter den Schutzbereich. Entscheidend ist dabei nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der tatsächliche Aufenthaltsort: Nach Art. 3 Abs. 2 DSGVO sind alle Personen geschützt, die sich physisch in der EU befinden.
Das Gesetz gilt auch für Unternehmen außerhalb der EU, wenn diese Waren oder Dienstleistungen an EU-Bürger verkaufen. Diese extraterritoriale Anwendung macht die DSGVO zum weltweit einflussreichsten Datenschutzgesetz.
Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes - je nachdem, welcher Betrag höher ist. Zusätzlich haben Betroffene das Recht auf Schadensersatz bei materiellen oder immateriellen Schäden durch rechtswidrige Datenverarbeitung.