„Betroffene Personen" i.S.v. Art. 4 Abs. 1 DSGVO sind diejenigen natürlichen Personen, deren Daten verarbeitet wurden. Sie müssen identifiziert oder identifizierbar sein.
Betroffenen Personen werden von der DSGVO besondere „Betroffenenrechte" eingeräumt.