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Datenschutz Glossar

Betroffenenrechte

Die DSGVO gewährt Betroffenen verschiedene Rechte hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Zweck ist die Sicherstellung der Kontrolle über die rechtmäßige Datenverarbeitung.

Die wichtigsten Betroffenenrechte im Überblick

Als wichtigste Betroffenenrechte im Sinne der DSGVO sind hervorzuheben:

Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO

Betroffene können von den Verantwortlichen verlangen, eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob und in welcher Weise ihre personenbezogenen Daten verarbeitet wurden. Art. 15 Abs. 3 DSGVO enthält darüber hinaus ein Recht auf Erhalt einer Datenkopie.

Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO

Art. 16 DSGVO statuiert das Recht der Betroffenen, unverzüglich Berichtigung oder Ergänzung von unrichtigen oder unvollständigen personenbezogenen Daten zu verlangen.

Recht auf Löschung / Recht auf Vergessenwerden, Art. 17 DSGVO

Bei Vorliegen der in Art. 17 Abs. 2 DSGVO aufgelisteten Gründe können Betroffene verlangen, dass ihre personenbezogenen Daten von dem Verantwortlichen zu löschen sind.

Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, Art. 18 DSGVO

Unter den bestimmten in Art. 18 Abs. 1 DSGVO genannten Voraussetzungen können Einzelpersonen verlangen, dass lediglich eine eingeschränkte Datenverarbeitung vorgenommen werden darf.

Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO

Sofern eine Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht oder eine Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, hat ein Betroffener das Recht, eine Kopie seiner personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Betroffene dürfen ihre Daten auch an eine andere Organisation übertragen.

Widerspruchsrecht, Art. 21 DSGVO

Gegen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten kann ein Betroffener jederzeit Widerspruch einlegen.

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