Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO stellt ein Betroffenenrecht dar. Von einer Datenverarbeitung betroffene Personen können demnach von Verantwortlichen Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen.
Das Auskunftsrecht dient dazu, den Schutz der eigenen Daten im Blick zu haben. Es umfasst u.a., welche Verarbeitungszwecke vorlagen, welche Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet wurden oder welchen Empfängern die Daten offengelegt wurden.
Dazu kommt das Recht auf Erhalt einer Datenkopie gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO. Im Anschluss an das Auskunftsbegehren stehen Betroffenen auch die Geltendmachung weiterer Rechte offen.